Vorzeitiger Beginn, Abraumhalde & Waldrodung
Vorzeitiger Beginn stark eingeschränkt genehmigt!
Das Sächsische Oberbergamt hat mit Wirkung ab 06.04.2010 die sofortige Vollziehung des Bescheides vom 19.10.2009 über die Zulassung des Vorzeitigen Beginns zum Vorhaben „Erweiterung/Änderung Steinbruch Schwarzkollm/Steinberg“ der Natursteinwerke Weiland GmbH in stark eingeschränktem Umfang angeordnet.
Was heißt das nun genau?
Die Natursteinwerke Weiland GmbH dürfen nur auf einer Fläche von ca.0,8 ha in östlicher Richtung ihre Abraumhalde erweitern. Diese Fläche wurde bereits vor April 2009 rechtswidrig durch die Natursteinwerke gerodet, denn die Genehmigung dafür bestand erst ab 06.04.2010! Ursprünglich war eine Rodung von 4,2 ha zur Haldenerweiterung in östlicher Richtung, sowie die Erweiterung des Sichtschutzwalls und die Erweiterung der Lagerfläche in westlicher Richtung beantragt worden.
Ungenehmigte Waldrodung!
„…Weitere Ermittlungen des Sächsischen Oberbergamtes haben ergeben, dass der noch vorhandene Waldbestand auf den Flurstücken 138/3 und 138/4 bereits vor April 2009 und damit vor der Zulassung des Vorzeitigen Beginns im Oktober 2009 gerodet und die Halde auf dieser Fläche in wesentlichen Teilen aufgehaldet worden ist….“ (Auszug Entscheidung auf sofortigen Vollzug des Sächsischen Oberbergamtes vom 26.03.2010)
Abraumhalde zu hoch!
„…Im Ergebnis einer Überprüfung der bei der Befahrung am 09.03.2010 ermittelten Tatsachen sowie einer mit mehreren Bildern untermauerten Anzeige eines Anwohners, die am 23.03.2010 im Sächsischen Oberbergamt einging, steht zur hiesigen Überzeugung fest, dass die Halde auf den Flurstücken 138/3, 138/4 und 140 ihre maximal zulässige Höhe von 145mHN bis deutlich über fünf Meter überschritten hat….“ (Auszug aus der Entscheidung auf sofortigen Vollzug des Sächsischen Oberbergamtes vom 26.03.2010
Die Arbeiten im Zusammenhang mit der Halde und deren Erweiterung dürfen nur Montags bis Samstags von 5 bis 21 Uhr durchgeführt werden! Damit soll sichergestellt werden, dass während der Nachtzeiten vom Haldenbetieb keine Lärmemissionen auf die umliegenden Wohnorte ausgehen.
Aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts auf Waldrodung ohne behördliche Genehmigung sowie Abweichen vom zugelassenen Hauptbetriebsplan werden gegenwärtig rechtliche Schritte zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und ggf. weitere verwaltungsverfahrensrechtliche Schritte gegenüber dem Geschäftsführer sowie Betriebsleiter der Natursteinwerke Weiland GmbH durch das Sächsische Oberbergamt geprüft.
Wir bleiben an der Sache dran!
Es hat sich gezeigt wie wichtig es ist das Betriebsgeschehen des Steinbruches im Auge zu behalten, um erkennbare Verstöße öffentlich zu machen. Denn es anzunehmen, dass die Aufsichtsbehörde ihre Kontrollaufgaben bisher nicht genügend erfüllt hat.

