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Widerspruch gegen Planfeststellungs- verfahren

Liebe Mitglieder,

Alle, die einen gültigen Widerspruch gegen das Planfeststellungsverfahren der NSW eingereicht haben, erhielten vom Oberbergamt einen Bescheid über den vorzeitigen Beginn eines Teils aus dem Planfeststellungsverfahren.

Wie alle lesen durften, haben die NSW nicht alle beantragten Vorhaben zum vorzeitigen Beginn genehmigt bekommen. Wir denken, dass dies sicher auch mit dem Widerstand unsererseits zu tun hat. Widersprüche sind nur für die Personen möglich, die Einwender zum Planfeststellungsverfahren sind und die ein direktes berechtigtes Interesse bzw. Beeinträchtigungen haben. Wir empfehlen allen Einwendern einen Widerspruch einzureichen. Der Widerspruch muss bis zum 28.11.2009 beim Oberbergamt vorliegen und gewährt damit allen Einwendern die einzige Möglichkeit, gegen diesen Bescheid rechtlich vorzugehen. Ebenso zeigt es, dass wir alle nach wie vor nicht mit Veränderungen einverstanden sind, die im gleichen Zuge zu keiner Entlastung der Anwohner führen.

Wer über den Bescheid und dessen Umgehen damit mit uns in Diskussion treten möchte, hat die Möglichkeit zu unserer Vorstandsitzung am 19.11.2009 um 19:00Uhr ins Frentzelhaus Schwarzkollm zu kommen. Hier haben wir auch für alle Interessierten einen Musterwiderspruch vorbereitet. Dieser kann aber auch bei uns angefordert werden. Wie immer ist es wichtig, dass uns jeder informiert, wenn er einen eigenen Widerspruch einlegt. Wegen der Kürze der Zeit denken wir, dass dies der beste Weg ist zusammenzukommen. Eine Mitgliederversammlung ist leider nicht möglich, da eine 14-tägige Einladungsfrist eingehalten werden müsste.

Der Vorstand